Die Städtisch Katholischen Hauptschulen Sankt-Laurentius-Schule und Bernhard-Letterhaus-Schule sind im vergangenen Schuljahr lediglich mit einer Einstiegsklasse gestartet. Geschieht diese „Einzügigkeit“ zwei Mal hintereinander, so sieht das Schulgesetz NRW die Abwicklung der Schule vor. Das heißt, dass in den kommenden Jahren keine weiteren Anmeldungen zugelassen werden und die Schule ausläuft. Ein Beitrag von Sebastian Schulz.

Der Gesetzestext (Auszug):

In der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) ist aber ein Zusatz zu finden:
So gilt die Vorgabe von zwei Parallelklassen auch dann erfüllt, wenn die Zweizügigkeit erst mit der Klasse 7 einsetzt (vgl. Ziffer 3.1 zu BASS 10-02 Nr. 9). Die Bernhard-Leiterhaus-Schule wie auch die St.-Laurentius-Schule haben ab dem 7. Jahrgang eine stabile Zweizügigkeit!
Follow by Email
Facebook
Google+
https://haupt-sache-bildung.de/2017/02/24/zweizuegig-ab-klasse-7/
Twitter