Die Städtisch Katholischen Hauptschulen Sankt-Laurentius-Schule und Bernhard-Letterhaus-Schule sind im vergangenen Schuljahr lediglich mit einer Einstiegsklasse gestartet. Geschieht diese „Einzügigkeit“ zwei Mal hintereinander, so sieht das Schulgesetz NRW die Abwicklung der Schule vor. Das heißt, dass in den kommenden Jahren keine weiteren Anmeldungen zugelassen werden und die Schule ausläuft. Ein Beitrag von Sebastian Schulz.
Der Gesetzestext (Auszug):
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